Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB Rinnenhelden

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung von Rinnenhelden.de sowie Verträge über Dachrinnenreinigung, Fallrohrreinigung, Schutzpflege, Wartung, Sichtprüfung, wiederkehrende Pflegeleistungen, Angebotsanfragen, Vor-Ort-Termine und ergänzende Dienstleistungen rund um Dachrinnen und Entwässerungssysteme.

Stand: Juni 2026 Version: 1.0 Geltung: B2C / B2B Hauptfirma: AMT_Solutions GmbH Unterunternehmen: Rinnenhelden
1 Geltungsbereich und Anbieter Für Website, Anfragen, Angebote, Aufträge, Reinigung, Wartung und Schutzpflege.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Angebote, Buchungen, Anfragen und Leistungen im Zusammenhang mit Rinnenhelden, abrufbar unter https://rinnenhelden.de.

Anbieterin und Vertragspartnerin ist die AMT_Solutions GmbH, Eichenstraße 4a, 57539 Roth, Deutschland. Rinnenhelden ist ein Unterunternehmen beziehungsweise Angebot der AMT_Solutions GmbH.

Allgemeiner Kontakt

Kontakt@rinnenhelden.de

Office / Support

office@Rinnenhelden.de

Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich zustimmen. Individuelle Vereinbarungen, schriftliche Angebote oder gesonderte Leistungsbeschreibungen haben Vorrang vor diesen AGB.

2 Leistungsbeschreibung Rinnenhelden bietet Reinigung, Pflege, Prüfung und Wartung von Dachrinnen und Fallrohren.

Rinnenhelden bietet Dienstleistungen rund um Dachrinnen, Fallrohre, Regenwasserführung und vorbeugende Pflege an. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Buchung, der Auftragsbestätigung oder einer individuellen Vereinbarung.

  • Dachrinnenreinigung von Laub, Moos, Schmutz, Ablagerungen und losen Fremdkörpern
  • Fallrohrreinigung und Prüfung des sichtbaren beziehungsweise zugänglichen Durchflusses
  • Schutzpflege und vorbeugende Reinigung zur Reduzierung von Verstopfungen
  • Sichtprüfung auf erkennbare Schäden, Undichtigkeiten, Verstopfungen oder Auffälligkeiten
  • Wartung und wiederkehrende Pflegeleistungen nach Vereinbarung
  • Dokumentation des Zustands und der ausgeführten Arbeiten, soweit vereinbart oder erforderlich
  • Empfehlungen für weitere Maßnahmen, Reparaturen oder Fachbetriebe, soweit im Rahmen der Leistung möglich

Rinnenhelden schuldet keine Dachdecker-, Klempner-, Sanitär-, Abdichtungs-, Statik- oder Reparaturleistungen, sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Wir reinigen und prüfen im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs. Wir zaubern keine neuen Fallrohre aus feuchter Hoffnung.

3 Vertragsschluss und Auftragserteilung Ein Vertrag entsteht durch Angebot, Annahme, Buchung oder bestätigte Terminvereinbarung.

Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot annimmt, eine Buchung abschließt, eine Terminvereinbarung mit konkretem Leistungsumfang bestätigt oder wir die Durchführung eines Auftrags ausdrücklich bestätigen.

Anfragen über Website, Telefon, E-Mail oder Kontaktformular sind zunächst unverbindlich. Ein automatisch angezeigter Preis oder eine erste Einschätzung stellt nur dann ein verbindliches Angebot dar, wenn dies ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet ist.

Bei unklaren Objektangaben, erschwerter Zugänglichkeit, besonderer Verschmutzung, fehlenden Zugangsmöglichkeiten, ungewöhnlichen Arbeitshöhen oder Sicherheitsbedenken behalten wir uns vor, den Auftrag vor Ort anzupassen, abzulehnen oder ein neues Angebot zu erstellen.

4 Angebote, Preisberechnung und Objektangaben Preise beruhen auf den Angaben des Kunden und den erkennbaren Bedingungen vor Ort.

Angebote und Preisberechnungen beruhen auf den vom Kunden übermittelten Informationen sowie, sofern vorhanden, Fotos, Objektangaben, Gebäudedaten oder einer Besichtigung.

Relevante Angaben

Objektadresse, Gebäudetyp, Etagenanzahl, Rinnenlänge, Anzahl der Fallrohre, Zugänglichkeit, Arbeitshöhe, Verschmutzungsgrad, Dachform und besondere Hindernisse.

Preisänderungen

Weichen die tatsächlichen Bedingungen deutlich von den Angaben ab, können Mehrkosten entstehen oder eine neue Abstimmung erforderlich werden.

Der Kunde ist verpflichtet, für die Preisfindung und Durchführung relevante Informationen vollständig und richtig mitzuteilen. Dazu gehören insbesondere schwer zugängliche Bereiche, bekannte Schäden, Sicherheitsrisiken, Eigentumsverhältnisse, Mietobjekte, Hausverwaltungen oder Einschränkungen beim Zugang.

5 Termine, Verschiebung und wetterbedingte Änderungen Außeneinsätze hängen von Wetter, Sicherheit, Zugang und tatsächlichen Bedingungen ab.

Termine werden nach Verfügbarkeit vereinbart. Vereinbarte Termine sind verbindlich, soweit sie von beiden Seiten bestätigt wurden. Zeitfenster können aufgrund von Anfahrt, Wetter, Verkehrsbedingungen, Verzögerungen bei vorherigen Aufträgen oder Sicherheitsprüfungen variieren.

Arbeiten im Außenbereich können bei starkem Regen, Sturm, Glätte, Gewitter, Schnee, Dunkelheit, unsicheren Untergründen oder sonstigen Sicherheitsrisiken verschoben oder abgebrochen werden. Sicherheit geht vor Terminromantik. Leider sehr unromantisch, aber sinnvoll.

Muss ein Termin aus Gründen verschoben werden, die wir nicht zu vertreten haben, wird ein Ersatztermin abgestimmt. Ansprüche auf Schadensersatz wegen Terminverschiebung bestehen nur nach den gesetzlichen Voraussetzungen.

6 Mitwirkungspflichten des Kunden Zugang, Sicherheit, Ansprechpartner, Strom/Wasser falls nötig und korrekte Angaben.

Der Kunde muss alle Voraussetzungen schaffen, die für eine sichere und ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten erforderlich sind.

  • freier Zugang zum Grundstück, Gebäude und relevanten Arbeitsbereichen
  • Mitteilung besonderer Risiken, Schäden, lockerer Bauteile oder bekannter Gefahrenstellen
  • Bereitstellung eines Ansprechpartners, falls Rückfragen vor Ort nötig sind
  • Entfernung beweglicher Hindernisse, soweit zumutbar
  • Information über Mietverhältnisse, Hausverwaltung oder Eigentümerstruktur, soweit relevant
  • Sicherstellung, dass wir zur Durchführung auf dem jeweiligen Grundstück berechtigt sind
  • Bereitstellung von Strom oder Wasser, sofern dies ausdrücklich vereinbart oder für den Auftrag notwendig ist

Entstehen Verzögerungen, Mehraufwand oder ein Abbruch, weil Mitwirkungspflichten nicht erfüllt wurden, können zusätzliche Kosten berechnet werden.

7 Ausführung der Arbeiten und Leistungsgrenzen Wir arbeiten fachgerecht im vereinbarten Umfang, aber nicht außerhalb sicherer und zugänglicher Bereiche.

Die Arbeiten werden im vereinbarten Umfang und nach den vor Ort zumutbaren, sicheren und technisch möglichen Bedingungen ausgeführt. Nicht geschuldet ist ein Erfolg, der nur durch Reparatur, Austausch, Spezialtechnik, Gerüstbau, Dachdeckerarbeiten, Rohrsanierung oder sonstige Fremdgewerke erreicht werden kann.

Nicht zum Standardumfang gehören, sofern nicht ausdrücklich vereinbart:

  • Reparatur oder Austausch beschädigter Dachrinnen, Fallrohre oder Halterungen
  • Dacharbeiten, Abdichtungen, Klempnerarbeiten oder Sanitärarbeiten
  • Gerüststellung, Hubsteiger, Spezialgeräte oder Sonderzugangstechnik
  • Arbeiten an asbesthaltigen, stark beschädigten oder unsicheren Bauteilen
  • Arbeiten auf nicht tragfähigen, ungesicherten oder gefährlichen Flächen
  • Beseitigung verdeckter Schäden, Rohrbrüche oder baulicher Mängel

Stellen wir vor Ort fest, dass eine sichere Durchführung nicht möglich ist, dürfen wir den Auftrag ganz oder teilweise ablehnen, unterbrechen oder eine alternative Vorgehensweise vorschlagen.

8 Eigene Mitarbeiter und interne Organisation Rinnenhelden setzt vorrangig eigene Mitarbeiter für Planung, Durchführung und Betreuung ein.

Rinnenhelden setzt für die Bearbeitung von Anfragen, Einsatzplanung, Durchführung und Kundenbetreuung vorrangig eigene Mitarbeiter ein. Diese handeln im Rahmen der Organisation der AMT_Solutions GmbH beziehungsweise des Angebots Rinnenhelden.

Die Einteilung der Mitarbeiter, Teams, Fahrzeuge und Arbeitsmittel erfolgt durch uns. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Durchführung durch eine bestimmte Person, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

Mitarbeiter sind berechtigt, vor Ort notwendige Sicherheitsentscheidungen zu treffen, insbesondere Arbeiten zu unterbrechen oder abzulehnen, wenn eine sichere Ausführung nicht möglich erscheint.

9 Subunternehmer und Partnerbetriebe Bei Bedarf können externe Kräfte eingesetzt werden, eigene Leute haben Vorrang.

Rinnenhelden ist berechtigt, zur Durchführung einzelner Leistungen Subunternehmer, Partnerbetriebe oder externe Fachkräfte einzusetzen. Dies kann insbesondere bei regionalen Einsätzen, hoher Auslastung, Spezialarbeiten, Urlaubsvertretung, Terminspitzen oder besonderen technischen Anforderungen erfolgen.

Vorrangig werden eigene Mitarbeiter eingesetzt. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nur im Rahmen des jeweiligen Auftrags und soweit dies zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung sinnvoll oder erforderlich ist.

Subunternehmer erhalten nur die auftragsbezogenen Informationen, die für Termin, Durchführung, Zugang, Dokumentation und Rückmeldung notwendig sind. Sie dürfen diese Daten nicht zu eigenen Werbezwecken oder für fremde Aufträge nutzen.

10 Fotos, Dokumentation und Zustandsnachweise Fotos können für Angebot, Ausführung, Nachweis, Qualitätssicherung und Reklamation erstellt werden.

Zur Angebotsprüfung, Zustandsfeststellung, Durchführung, Qualitätssicherung, Dokumentation, Reklamationsbearbeitung oder Beweissicherung können Fotos, Notizen oder sonstige Nachweise erstellt werden.

Solche Dokumentationen können insbesondere Dachrinnen, Fallrohre, Verschmutzungen, Verstopfungen, Schäden, Zugänge, Arbeitsergebnisse oder sicherheitsrelevante Umstände betreffen.

Eine werbliche Nutzung von Fotos, auf denen Grundstücke, Personen oder eindeutig identifizierbare Merkmale erkennbar sind, erfolgt nur mit geeigneter Rechtsgrundlage oder Einwilligung. Interne Dokumentation ist keine automatische Werbefreigabe, auch wenn das Internet gern alles durcheinanderwirft.

11 Preise, Zusatzaufwand und Material Preise richten sich nach Angebot, Aufwand, Objekt, Leistung und tatsächlichen Bedingungen.

Preise ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Buchung, der Preisdarstellung auf der Website oder einer individuellen Vereinbarung. Maßgeblich ist der konkret vereinbarte Leistungsumfang.

Zusätzlicher Aufwand kann gesondert berechnet werden, wenn er nicht vom ursprünglichen Angebot umfasst war. Dies gilt insbesondere bei:

  • deutlich höherem Verschmutzungsgrad als angegeben
  • zusätzlichen Fallrohren, Rinnenabschnitten oder Gebäudeteilen
  • erschwerter Zugänglichkeit oder besonderen Arbeitshöhen
  • fehlendem Zugang, Wartezeiten oder mehrfacher Anfahrt
  • erforderlichem Zusatzmaterial oder Sonderausrüstung
  • nicht mitgeteilten Risiken oder baulichen Besonderheiten

Zusatzleistungen werden nach Möglichkeit vor Ausführung abgestimmt. Ist eine sofortige Abstimmung nicht möglich und die Maßnahme zur ordnungsgemäßen Durchführung erforderlich, gelten die gesetzlichen Regelungen.

12 Zahlung, Rechnung und Verzug Rechnungen sind nach Vereinbarung oder gesetzlicher Fälligkeit zu bezahlen.

Zahlungen erfolgen nach der im Angebot, in der Rechnung oder bei Buchung vereinbarten Zahlungsart. Rechnungen können elektronisch übermittelt werden.

Ist keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart, ist die Vergütung nach Leistungserbringung und Rechnungsstellung fällig. Bei Geschäftskunden können abweichende Zahlungsbedingungen vereinbart werden.

Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. Wir behalten uns vor, Mahnkosten, Verzugszinsen und notwendige Rechtsverfolgungskosten geltend zu machen.

13 Abnahme, Leistungsnachweis und Beanstandungen Leistungen gelten als erbracht, wenn der vereinbarte Umfang durchgeführt wurde.

Die Leistung gilt als erbracht, wenn die vereinbarten Arbeiten im Rahmen der zugänglichen, sicheren und vereinbarten Bereiche durchgeführt wurden.

Der Kunde soll erkennbare Beanstandungen möglichst unverzüglich mitteilen, damit wir den Sachverhalt prüfen können. Eine spätere Geltendmachung gesetzlicher Rechte bleibt unberührt.

Eine vollständig rückstandsfreie Reinigung kann bei stark verwitterten, beschädigten, baulich ungünstigen oder schwer zugänglichen Anlagen nicht immer garantiert werden. Entscheidend ist der vereinbarte Leistungsumfang und die tatsächlich mögliche Ausführung.

14 Mängel, Nachbesserung und Grenzen der Verantwortung Beanstandungen werden geprüft, verdeckte Schäden und bauliche Mängel bleiben gesondert.

Liegt ein Mangel unserer Leistung vor, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Wir sind berechtigt, eine berechtigte Beanstandung zunächst durch Nachbesserung zu beheben.

Keine Mängel unserer Leistung sind insbesondere Schäden oder Probleme, die auf bereits vorhandene bauliche Mängel, Verschleiß, Materialermüdung, unsachgemäße Montage, verdeckte Rohrschäden, Frostschäden, fehlendes Gefälle, beschädigte Halterungen oder sonstige nicht von uns verursachte Umstände zurückzuführen sind.

Empfehlungen oder Hinweise zu Reparaturen stellen keine verbindliche technische Begutachtung, kein Gutachten und keine Garantie für die vollständige Mangelfreiheit der Entwässerungsanlage dar.

15 Widerruf für Verbraucher Verbrauchern können gesetzliche Widerrufsrechte zustehen, mit Besonderheiten bei Dienstleistungen.

Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit kein gesetzlicher Ausschluss oder kein Erlöschen des Widerrufsrechts vorliegt.

Bei Dienstleistungen kann das Widerrufsrecht unter den gesetzlichen Voraussetzungen vorzeitig erlöschen, wenn der Kunde ausdrücklich verlangt, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnen, und die Leistung vollständig erbracht wurde.

Einzelheiten ergeben sich aus einer gesonderten Widerrufsbelehrung, sofern ein Widerrufsrecht besteht. Die gesetzlichen Verbraucherrechte bleiben unberührt.

16 Haftung Haftung nach gesetzlichen Vorgaben, begrenzt bei einfacher Fahrlässigkeit.

Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Wir haften nicht für Schäden, die durch falsche Kundenangaben, fehlenden Zugang, bereits vorhandene bauliche Mängel, Materialermüdung, unsachgemäße Fremdarbeiten, verdeckte Schäden, höhere Gewalt oder nicht von uns zu vertretende Umstände entstehen.

Der Kunde ist verpflichtet, erkennbare Gefahren, Vorschäden oder Besonderheiten vor Beginn der Arbeiten mitzuteilen. Dachrinnen schweigen. Kunden sollten es nicht.

17 Wartungsverträge, wiederkehrende Pflege und Erinnerungen Regelmäßige Reinigungen und Wartungen können gesondert vereinbart werden.

Wiederkehrende Leistungen, Wartungsintervalle, Erinnerungen oder Pflegepakete werden nur dann geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

Umfang, Intervall, Preis, Laufzeit und Kündigungsfrist ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag. Ohne ausdrückliche Vereinbarung besteht kein Anspruch auf automatische Erinnerungen, wiederkehrende Termine oder priorisierte Einsatzplanung.

Wartung und regelmäßige Pflege reduzieren Risiken, ersetzen aber keine bauliche Instandhaltung, Reparatur beschädigter Bauteile oder Kontrolle durch Fachgewerke, wenn solche Arbeiten erforderlich sind.

18 Datenschutz und Datenverarbeitung Kontakt-, Objekt-, Termin-, Auftrags- und Dokumentationsdaten werden zweckbezogen verarbeitet.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach unserer Datenschutzerklärung.

Für Anfrage, Angebot, Terminplanung, Durchführung, Dokumentation, Rechnungsstellung, Support und Qualitätssicherung können personenbezogene Daten, Objektdaten und auftragsbezogene Informationen verarbeitet werden.

Werden Subunternehmer eingesetzt, erhalten diese nur die Daten, die für den jeweiligen Auftrag erforderlich sind. Datenschutzanfragen können an office@Rinnenhelden.de oder Kontakt@rinnenhelden.de gerichtet werden.

19 Bewertungen, Referenzen und Bildnutzung Bewertungen sind freiwillig, werbliche Referenzen nur mit geeigneter Grundlage.

Kunden können freiwillig Bewertungen abgeben, etwa über Google oder andere externe Plattformen. Für externe Plattformen gelten die jeweiligen Nutzungs- und Datenschutzbedingungen der Anbieter.

Referenzen, Kundenstimmen, Vorher-Nachher-Bilder oder Objektfotos verwenden wir zu Werbezwecken nur, wenn hierfür eine geeignete Rechtsgrundlage oder Einwilligung vorliegt.

Interne Fotos zur Leistungsdokumentation sind keine automatische Zustimmung zur Veröffentlichung.

20 Stornierung, Kündigung und Nichtdurchführbarkeit Termine können unter bestimmten Umständen verschoben, storniert oder abgebrochen werden.

Stornierungen durch den Kunden sollten so früh wie möglich erfolgen. Entstehen uns durch kurzfristige Absage, fehlenden Zugang oder vergebliche Anfahrt Kosten, können diese nach den gesetzlichen Voraussetzungen oder einer gesonderten Vereinbarung berechnet werden.

Wir können einen Auftrag abbrechen oder ablehnen, wenn eine sichere Durchführung nicht möglich ist, wesentliche Angaben falsch waren, der Zugang fehlt, Gefahr für Personen oder Sachen besteht, offene Forderungen bestehen oder sonstige wichtige Gründe vorliegen.

Bereits erbrachte Leistungen oder angefallener Aufwand können in solchen Fällen anteilig berechnet werden, soweit dies rechtlich zulässig ist.

21 Änderungen dieser AGB AGB können bei rechtlichen, technischen oder betrieblichen Änderungen angepasst werden.

Wir können diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn sachliche Gründe vorliegen, etwa Änderungen der Rechtslage, interner Abläufe, angebotener Leistungen, Zahlungsprozesse, Sicherheitsanforderungen oder technischer Websitefunktionen.

Für bereits geschlossene Verträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses einbezogenen Bedingungen, soweit keine wirksame Änderungsvereinbarung getroffen wurde.

22 Schlussbestimmungen Deutsches Recht, Gerichtsstand soweit zulässig und salvatorische Klausel.

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der AMT_Solutions GmbH.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Kontakt für Fragen zu diesen AGB: Kontakt@rinnenhelden.de oder office@Rinnenhelden.de.

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